Warum Cloud-Transkription für Anwälte ein Problem ist
Fast jeder Transkriptionsdienst lädt Ihre Aufnahme auf einen Server – oft in den USA – und verarbeitet sie dort. Für die meisten Berufe ist das eine Datenschutzfrage. Für Anwälte ist es mehr:
Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO, § 203 StGB)
Mandatsinhalte unterliegen dem Berufsgeheimnis. Wer sie an einen Dienst gibt, muss sicherstellen, dass dieser Zugang zulässig ist – und trägt das Risiko, wenn er es nicht war.
Dienstleister (§ 43e BRAO)
Der Einsatz von Dienstleistern mit Zugang zu mandatsbezogenen Daten ist an Voraussetzungen geknüpft: sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform, Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Jeder Cloud-Transkriptionsdienst ist ein solcher Dienstleister.
DSGVO und Drittland
Personenbezogene Daten von Mandanten, Gegnern und Zeugen auf US-Servern: Auftragsverarbeitungsvertrag, Standardvertragsklauseln, Informationspflichten. Viel Papier für ein Diktat.
Was lokal wegfällt
Wenn die Aufnahme den Rechner nie verlässt, gibt es keinen Dienstleister mit Zugang, keinen Drittlandtransfer und keinen Auftragsverarbeiter. Die Frage stellt sich nicht mehr.
Hinweis: Das ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Wie die Vorschriften auf Ihre Kanzlei anzuwenden sind, beurteilen Sie selbst.
Was Scrieb zusichert
- Aufnahmen bleiben auf Ihrem Rechner, in einem Ordner Ihrer Wahl.
- Transkription und Sprechererkennung laufen lokal, auf CPU oder GPU.
- Zusammenfassungen entstehen lokal.
- Keine Inhalte erreichen unsere Server oder Dritte.
- Keine Inhalte werden für KI-Training, Analyse oder Telemetrie genutzt.
Internet braucht die App nur für Anmeldelink, Abo-Prüfung, Updates und den einmaligen Modell-Download. Die vollständige Aufstellung inklusive Subunternehmern und Sicherheitsmaßnahmen: Datenschutz & Sicherheit.
Wofür Kanzleien Scrieb einsetzen
Mandantengespräche
Erstberatung und Besprechungen aufnehmen, mit Sprecherzuordnung transkribieren, Aktenvermerk daraus erstellen. Nichts wird nachträglich aus dem Gedächtnis rekonstruiert.
Diktate und Aktenvermerke
Diktieren statt tippen – auf dem Rechner, ohne Diktierdienst. Das Ergebnis geht als DOCX direkt in die Akte.
Verhandlungen und Zeugenaussagen
Wer hat was gesagt? Die Sprechererkennung liefert ein zitierfähiges Protokoll, auch bei mehreren Beteiligten.
Telefonate und Videokonferenzen
Systemaudio wird mit aufgenommen. Gespräche mit Gegenseite, Gericht oder Mandant liegen als Text vor.
So passt es in den Kanzleialltag
- Windows und macOS. Eine Lizenz für beide Plattformen, auch in gemischten Kanzleien.
- Export in die Akte. DOCX, PDF oder TXT – ablegen wie jedes andere Dokument, in jeder Kanzleisoftware.
- Offline. Funktioniert im Gerichtsgebäude, unterwegs und in Netzen ohne Internetzugang.
- Keine Minutenlimits. Mehrstündige Verhandlungen kosten nicht extra.
- Über 90 Sprachen. Deutsch, Englisch, Französisch und mehr – auch gemischt in einem Gespräch.
- Für mehrere Arbeitsplätze. Lizenzschlüssel, Kauf auf Rechnung, Bezug über Ihren IT-Dienstleister: Partnerprogramm.
Preise
Windows und Mac, keine Minutenlimits, Sprechererkennung inklusive. Kostenlos testen, dann monatlich oder jährlich.
Monatlich
- Unbegrenzte Transkriptionen
- Alle Exportformate
- Sprechererkennung
- Intelligente Zusammenfassungen
- Prioritäts-Support
6 Monate
- Unbegrenzte Transkriptionen
- Alle Exportformate
- Sprechererkennung
- Intelligente Zusammenfassungen
- Prioritäts-Support
Jährlich
- Unbegrenzte Transkriptionen
- Alle Exportformate
- Sprechererkennung
- Intelligente Zusammenfassungen
- Prioritäts-Support
Häufige Fragen aus Kanzleien
- Verlässt bei Scrieb wirklich nichts den Rechner?
- Aufnahmen, Transkripte, Zusammenfassungen und Notizen werden ausschließlich lokal erstellt und gespeichert. An unser Backend gehen nur Kontodaten wie E-Mail-Adresse, Geräte-ID und ein Nutzungszähler in Sekunden – nie Inhalte. Die vollständige Aufstellung steht auf der Seite Datenschutz & Sicherheit.
- Brauche ich als Anwalt einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
- Für die Gesprächsinhalte nicht: Scrieb erhält sie nie, also findet keine Auftragsverarbeitung statt. Für die Kontodaten ist Scrieb selbst Verantwortlicher. Wenn Ihre Kanzlei für diese Metadaten dennoch eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO wünscht, sprechen Sie uns an.
- Ist Scrieb mit § 43e BRAO vereinbar?
- § 43e BRAO regelt, unter welchen Voraussetzungen Anwälte Dienstleister mit Zugang zu mandatsbezogenen Informationen einsetzen dürfen. Da Scrieb lokal arbeitet, erhält kein Dienstleister Zugang zu Ihren Aufnahmen oder Transkripten. Ob und wie die Vorschrift auf Ihre konkrete Nutzung anzuwenden ist, prüfen Sie bitte selbst – wir geben keine Rechtsberatung.
- Funktioniert Scrieb ohne Internet?
- Ja. Nach der Einrichtung und dem einmaligen Laden der KI-Modelle transkribiert Scrieb vollständig offline – auch im Gerichtsgebäude, im Zug oder in einem abgeschotteten Kanzleinetz.
- Erkennt Scrieb, wer gesprochen hat?
- Ja. Die Sprechererkennung ordnet Passagen automatisch den Sprechern zu, ebenfalls lokal. Für Mandantengespräche, Verhandlungen und Zeugenaussagen ist das der Unterschied zwischen einem zitierfähigen Protokoll und einer Textwand.
- Wie kommt das Transkript in die Akte?
- Per Export als DOCX, PDF oder TXT. Die Datei legen Sie wie jedes andere Dokument in Ihrer Kanzleisoftware oder Akte ab. Es gibt keinen Umweg über einen Cloud-Speicher.
- Läuft Scrieb unter Windows?
- Ja, unter Windows 10 und 11 sowie unter macOS. Eine Lizenz gilt für beide Plattformen. Für Kanzleien mit mehreren Arbeitsplätzen gibt es Lizenzschlüssel und Kauf auf Rechnung.